Die wenigen Bürger mit Migrationshintergrund, die sich engagieren, können – das Nürnberger Beispiel zeigt dies – sehr schnell in politische Ämter gewählt werden. Sie bringen aber nicht ihre Landsleute mit. Nun besteht zwar eine Ausländervertretung, es drängt sich aber der Eindruck auf, dass diese Vertretung wohl auf Grund ihrer Heterogenität nur mit sich selbst beschäftigt ist. Wie oft habe ich versucht, einen Übersetzer aus diesem Kreis zu finden, um mit Mitbürgern aus Bulgarien, Albanien … ins Gespräch zu kommen, Fehlanzeige! Es „lohengrint“ - „Nie sollst du mich befragen, noch Wissens Sorge tragen!“ Nun nehmen wir einmal an, dass dem Bürger wirklich etwas außerhalb seiner vier Wände auffällt. Wir stehen vor dem Problem, zu definieren, was öffentliche Belange sind, was wir unter dem Begriff Öffentlichkeit verstehen. Es steht ja dem Bürger zu, sich in öffentliche Belange einzumischen. Wir sind hierbei rasch bei einer Kollision mit dem Begriff Privatheit. Für mich ist ganz klar, dass auch ein Privat- gebäude, das ja immer in den öffentlichen Bereich hin- einragt, ein Teil des öffentlichen Raums ist. Spricht es uns negativ an, verunziert es den öffentlichen Raum, dann ist jeder berechtigt, seinem Missfallen Ausdruck zu geben und auf eine Änderung hinzuwirken. Musterbeispiele: Die von uns auf Anregung eines Mitglieds kritisierten Müllkäfige in der Schweinauer Hauptstraße, das Siemens-Nixdorf-Haus in Röthenbach (und wie das in den öffentlichen Raum hineinragt, jetzt Gott sei Dank von der Stadt erworben). Lehrbeispiel war für mich auch die Bebauung des Pfarrgartens in St. Leonhard oder auch die Vermüllung in der Kreutzerstraße 37. Nun wäre es ja einfach, sich mit dem Besitzer in Verbindung zu setzen, um mit ihm ins Gespräche zu kommen, eventuell Missstände abzustellen. Dies ist aber nicht möglich, auch nicht mit Hilfe des Informationsrechts. Von Datenschützern und „Geheimräten“ Unter § 6 der „Satzung der Stadt Nürnberg über den Zugang zu Informationen im eigenen Wirkungskreis“ ist vermerkt: „Der Anspruch (auf Information) besteht insbesondere nicht, wenn ... es sich … nach den jeweils gültigen daten- schutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten … um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.“ Bis 2001 war in jedem Adressbuch der Name des Hausei- gentümers vermerkt, heute soll es für die Öffentlichkeit ein Geheimnis bleiben, wem was gehört. Das kostbare Datengut ist von einer hohen Mauer umgeben und die ansonsten so kooperativen Mitarbeiter der Stadt patrouillieren eifrig um die Datenschutzzone herum. Ich habe sogar erlebt, dass ein städtischer Mitarbeiter mir die Dienstnummer eines seiner Kollegen unter Hinweis auf den Datenschutz nicht weiter- gab. Mir war gar nicht bewusst, dass es bei der Stadt so viele „Geheimräte“ gibt. Der Fachbegriff für geheime Bereiche ist der Begriff „Arkanbereich“. Man könnte auch von der Tabuisierung vieler Bereiche sprechen. Für den Bauunternehmer ist das überaus praktisch. Er verbleibt in seinem geheimnisumwitterten Versteck und der Bürger kann sich nun mit der Stadtverwaltung aus- einandersetzen, die dann immer auf das Baurecht und den Datenschutz verweisen kann. Und der Bürger mit seinem Informationsbedürfnis, seiner möglichen Kritik, kommt regelmäßig zu spät. Das ganze Baugeschehen ist für ihn völlig intransparent. Erst wenn der Bagger vor der Haustür steht, weiß der Bürger, was die Stunde geschlagen hat. Es wurde ja alles getan und es soll ja noch mehr getan werden, damit Bauvorhaben möglichst störungsfrei über die Bühne gehen können, es geht eigentlich nur um die Wahrung der Interessen der großen Bauunternehmer. Das beginnt mit der Verringerung des Gebäudeabstandes, dem dient der Datenschutz, vieles – wie die Fassadengestal- tung – muss gar nicht mehr genehmigt werden. Kabarettis- tisch mutet die „Genehmigungsfiktion“ an, selbst Bautafeln müssen nicht mehr angebracht werden. – 5 –